wei Messverfahren sind zum Hörscreening bei Neugeborenen zugelassen:
- Otoakustische Emissionen: (Funktion der äußeren Haarzellen im Innenohr)
- BERA/AEP: Die Reizweiterleitung der akustischen Signale wird im Hörnerven bis zum Eintritt in den Hirnstamm erfasst. Dabei kann auch die Hörschwelle des Neugeborenen bestimmt werden. Beide Untersuchungen stellen keine Gefahr für das Neugeborene dar. Idealerweise erfolgt die Untersuchung morgens beim gestillten und schlafenden Baby durchgeführt.