Die Verordnung von Hörgeräten wird in einer Hilfsmittel-Richtlinie geregelt. Vor der Hörgeräteanpassung wird eine ausführliche Hördiagnostik beim HNO-Arzt durchgeführt. Damit sollen medizinisch behandelbare Schwerhörigkeiten ausgeschlossen werden. Die Hörgeräte werden in Fachgeschäften von Hörgeräteakustikern angepasst. Nach der Hörgeräteanpassung wird der Hörgewinn mit Hörgerät in der HNO-Praxis überprüft.